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Zulassungsvoraussetzungen Angewandte Psychologie

  • gemäß § 8 Abs.2 BbgHG allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder 
  • die fachgebundene Hochschulreife, wenn sie zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung berechtigt oder
  • eine bestandene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung gleichwertige Berechtigung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf oder 
  • gemäß § 8 Abs.3 BbgHG der Abschluss der Sekundarstufe I oder ein gleichwertiger Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat und
  • ein mindestens 1-monatiges Vorpraktikum in einer durch das Praktikantenbüro anerkannten Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens gemäß Zulassungs- und Auswahlordnung

Das für die Zulassung benötigte Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden!

Schneller Überblick

Studienbeginn
01. April
01. Oktober

Studienform/-dauer
Vollzeit/ 6 Semester

Studiengebühren
590 €/Monat

Abschluss
Bachelor of Science (B.Sc.)

Einsatzgebiete
- Kliniken
- Rehaeinrichtungen
- Unternehmen der
  Gesundheitsbranche
- Gesundheitsökonomie
- Leistungsträger
- Beratungsstellen
- Personalmanagement
- Training & Coaching

 

erfolgreiche Akkreditierung



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